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Informationen

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BJ CONSULTING     Tel: 043 843 5663 Copyright © 2010          Alle Rechte vorbehalten

 

   

Rentenrechner 

 

Vorsorgen und Steuern sparen 3.Säule - Private Vorsorge

Umwandlungssatz 6.8% - Mindestzinssatz 2.25%

 

  

 
Hier können Sie Ihr zukünftiges  Rentenein-kommen (AHV + BVG-Rente obligatorischer Anteil) berechnen und eine eventuell bestehende Vorsorgelücke ermitteln, alles aus heutiger Sicht. Der Rentenrechner berücksichtigt dabei Ihr heutiges Einkommen, Anzahl Kinder und BVG-Altersguthaben. (obligatorischer Anteil)

   

Säule 3a - Steuertipp 2010 - Konto 3a Vorsorgekonto 3a eröffnen - 2.3% Zins

   

 

 

   

3.Säule - Private Vorsorge - Sicherheit im Alter - Ihre möglichen Ziele:  
 

aufs Alter vorsorgen, jedes Jahr Steuern sparen, Angehörige schützen

  Es wird dringend empfohlen,  im Verlauf der "Berechnung Altersrente" die Zusatzinformationen und Bemerkungen zum Resultat der Rentenberechnung anzufordern und zu lesen.  

   Dies gilt insbesondere zum besseren Verständnis einer allfälligen Vorsorgelücke beim heutigen Einkommen bzw. zukünftigen Altersrente, infolge weiterer Kürzung des Rentenumwandlungssatzes. Für eine Pensionierung nach 2015 benutzen Sie bitte den Rentenrechner 2015.

   

Statt Kassenobligationen: Familien Vorsorgeschutz kostenlos plus 100% Kapitalschutz und Bonus

 

 

 
    Bitte geben Sie uns, wenn dazu aufgefordert, Ihren Namen und E_Mail Adresse bekannt, damit wir Ihnen die wichtigen Unterlagen zur Beurteilung des Ergebnisses an Ihre E_Mail Adresse schicken können. Vielen Dank.  Vorsorgekonto 3a eröffnen und  vom Vorzugszins profitieren, eröffnen Sie ein zweites Konto3a on-line oder wechseln Sie das Konto,  und Sie sparen CHF 11'500.-
 

   

   

   
      Adressen:  
    Der Schutz Ihrer uns mitgeteilten Daten ist uns sehr wichtig. Wir versichern Ihnen diese Daten, insbesondere Ihren Namen, E_Mail Adresse und Telefon nicht an Dritte weiterzuleiten.  AHV Auskunftsstellen  
 
 
 

  Aus formellen Gründen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Benutzung des Rentenrechners auf eigenes Risiko erfolgt. In keinem Fall übernimmt BJ CONSULTING – Alfred Juntke irgendeine direkte oder indirekte Verantwortung für den Inhalt und das Resultat des Rentenrechners. Alle Angaben sind rein informativ . Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise. Dieses Programm wurde freundlicherweise von Herr H. J. Wüthrich - dipl. Vorsorge- & Vermögensberater (SPPV) zur Verfügung gestellt und Hoffmann Software programmiert..

IV Auskunftsstellen  
 
 
  AHV (non-residents) Auskunftsstellen  
     
 
 
 

   
  Aus obiger Graphik können Sie den prozentualen Anteil einer Jahresrente / Altersrente in Prozent des Jahreseinkommens / Bruttolohnes ablesen. Der max. Anspruch entspricht den gesetzlichen Altersleistungen aus der 1.Säule - AHV und der 2. Säule - BVG - obligatorischer Teil. Die Differenz entspricht der Selbstvorsorge, Bitte lesen Sie die folgenden Bemerkungen und fordern Sie die Zusatzinformationen an.  Hinweise    
       
 

Bemerkungen -  Rentenrechner 2008 und Vorsorgelücke

   
  1. Die errechnete Altersrente (AHV + BVG-Rente obligatorischer Anteil) bezieht sich auf allein stehende Personen im Pensionierungs-alter 65 Jahre. Der angezeigte Betrag für die BVG-Rente ( obligato-rischer Anteil) entspricht einem Umwandlungssatz von 6.8%, der z.Zt zur Diskussion steht. Bis Ende 2008 bzw. 2009 kamen Umwandlungs-sätze von 7.1% bzw. 7.05% für den obligatorischen Anteil  zur Anwendung kam. Ab 2009 sind die AHV-Renten höher und die BVG-Renten tiefer. Das prognostizierte Altersguthabens hängt auch vom  Satz der Mindestverzinsung ab. Dieser Satz beträgt 2009 nur noch 2%pa, d.h. bei Anwendung dieses Satzes wird das prognostizierte Altersguthaben tiefer ausfallen.         
         
    AHV/IV Rententabelle (Rentenskala 44) 2009  
     

   

 
         
  Deshalb wird dringend empfohlen  die Zusatzinformationen und Bemerkungen zum Resultat der Rentenberechnung anzufordern und zu lesen.  Darum starten Sie den Rentenrechner bitte nochmals und geben Sie uns, wenn dazu aufgefordert, Ihren Namen und E_Mail Adresse bekannt, damit wir Ihnen die wichtigen Unterlagen zur Beurteilung des Ergebnisses und Pensionsplanung an Ihre E_Mail Adresse schicken können. Vielen Dank.  Weiter zum Rentenrechner        
    AHV / IV Infoblatt - Merkblatt 3.01 - Altersrenten AHV  
     

   

 
         
           
  2. Auch nicht berücksichtigt in der  BVG-Rente ist der Anteil aus dem überobligatorischen Altersguthaben, der sehr unterschiedlich ist und dem Pensionskassenausweis entnommen werden kann.     So lesen Sie einen Pensions-kassenausweis  
       

   

 
  3. Die Altersrente für Ehepaare kann mit dem gleichen Programm für jeden Partner berechnet werden. Allerdings ist bei der AHV-Rente zu berücksichtigen, dass die max. Ehepaarrente 150% einer Einzelrente beträgt.        
    Vorsorgeplanung am Beispiel von Marcel Bühler  
     

   

 
           
  4. Die ermittelte Vorsorgelücke zum Einkommen ist die Differenz zwischen dem heutigen Einkommen und der zukünftigen Altersrente. Die Differenz sagt aus, wie viel monatliches Einkommen im Ruhestand etwa fehlen würde.  Lesen Sie die Vorsorgeplanung am Beispiel von Marcel Bühler   AHV / IV Infoblatt Merkblatt 3.06 - Aus- kunft über Renten  
   

   

 
         
           
 

Weitere Kürzung von Pensionskassenrenten

     
  Gemäss geltendem Recht wird der Umwandlungssatz von 7.1% / 7.05% im Jahr 2008bzw. 2009 bis 2014 auf 6.8% gesenkt. Eine weitere Kürzung wurde im Parlament im Dezember 2008 definitiv beschlossen. Danach sinkt der Umwandlungssatz schneller auf 6.4%, sodass dieser Satz ab 2015 gelten wird. Es sei denn, dass das von verschiedener Seite unterstützte Referendum gegen die Kürzung angenommen wird.         
    Rentenrechner  
     

   

 
         
           
  Sie können schon heute Ihre wahrscheinliche Rentenkürzung ermitteln, indem Sie sowohl den Rentenrechner 2008 als auch den Rentenrechner 2009 betätigen. Die Differenz der BVG-Renten aus den beiden Rentenrechnern wird aus heutiger Sicht die Kürzung sein.   Rentenrechner 2015  
     

   

 
           
 

3. Säule - die private Altersvorsorge

       
  Haben Sie gewusst, dass nur 51% der Berufstätigen die 3. Säule zur privaten Altersvorsorge nutzen? Und nur 44% kennen die Höhe ihres Alterseinkommens. Und Sie?        
      Aktuell Vorsorge 2010  
  Die 3. Säule als private Altersvorsorge gibt die Sicherheit im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Schon beim Eintritt ins Berufsleben sollte daher die Vorsorgeform der 3. Säule genutzt werden. Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge in der 3.Säule   Säule 3a  Steuern sparen    max Abzug  CHF 6'566.-  
   

 
  Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die für Sie optimale Lösung entsprechend Ihrer Wünsche und Ziele zu finden.   

   

 

Denken Sie daran:    "Es ist nie zu früh, an später zu denken"

         
 
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  Zuletzt geändert am: 07. März 2010