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Rentenrechner |
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Vorsorgen und Steuern
sparen 3.Säule - Private Vorsorge |
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Umwandlungssatz 6.8% - Mindestzinssatz 2.25% |
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Hier können Sie Ihr zukünftiges
Rentenein-kommen (AHV + BVG-Rente obligatorischer Anteil)
berechnen und eine eventuell bestehende
Vorsorgelücke ermitteln, alles aus heutiger Sicht. Der Rentenrechner
berücksichtigt dabei Ihr heutiges Einkommen, Anzahl Kinder und
BVG-Altersguthaben. (obligatorischer Anteil) |
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Säule
3a - Steuertipp 2010 - Konto 3a Vorsorgekonto 3a eröffnen - 2.3% Zins |
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3.Säule -
Private Vorsorge - Sicherheit im Alter - Ihre möglichen Ziele: |
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aufs Alter vorsorgen, jedes Jahr Steuern sparen, Angehörige schützen |
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Es wird dringend empfohlen,
im Verlauf der "Berechnung Altersrente" die Zusatzinformationen und
Bemerkungen zum Resultat der Rentenberechnung anzufordern und zu lesen. |
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Dies gilt insbesondere zum besseren Verständnis einer allfälligen
Vorsorgelücke beim heutigen Einkommen bzw. zukünftigen Altersrente, infolge
weiterer Kürzung des Rentenumwandlungssatzes. Für eine Pensionierung nach
2015 benutzen Sie bitte den
Rentenrechner 2015. |
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Statt Kassenobligationen:
Familien Vorsorgeschutz kostenlos plus 100% Kapitalschutz und Bonus |
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Bitte geben Sie uns, wenn dazu aufgefordert, Ihren Namen und E_Mail Adresse
bekannt, damit wir Ihnen die wichtigen Unterlagen zur Beurteilung
des
Ergebnisses an Ihre E_Mail Adresse
schicken können. Vielen Dank.
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Vorsorgekonto 3a eröffnen und vom Vorzugszins
profitieren, eröffnen Sie ein zweites Konto3a on-line oder wechseln Sie das Konto, und
Sie sparen CHF 11'500.-
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Adressen: |
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Der Schutz Ihrer uns
mitgeteilten Daten ist uns sehr wichtig. Wir versichern Ihnen diese
Daten, insbesondere Ihren Namen, E_Mail Adresse und Telefon nicht an
Dritte weiterzuleiten. |
AHV Auskunftsstellen
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Aus formellen
Gründen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass
die Benutzung des Rentenrechners auf
eigenes Risiko erfolgt.
In keinem
Fall übernimmt BJ CONSULTING – Alfred Juntke irgendeine direkte oder
indirekte Verantwortung für den Inhalt
und das Resultat des Rentenrechners.
Alle Angaben sind rein informativ
.
Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen
Hinweise. Dieses Programm wurde freundlicherweise
von Herr H. J. Wüthrich - dipl. Vorsorge- & Vermögensberater (SPPV) zur Verfügung gestellt
und Hoffmann Software programmiert.. |
IV Auskunftsstellen |
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AHV
(non-residents) Auskunftsstellen
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Aus obiger Graphik können Sie den
prozentualen Anteil einer Jahresrente / Altersrente in Prozent des
Jahreseinkommens / Bruttolohnes ablesen. Der max. Anspruch entspricht den
gesetzlichen Altersleistungen aus der 1.Säule - AHV und der 2. Säule - BVG -
obligatorischer Teil. Die Differenz entspricht der Selbstvorsorge, Bitte
lesen Sie die folgenden Bemerkungen und fordern Sie die Zusatzinformationen
an. Hinweise |
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Bemerkungen - Rentenrechner 2008 und Vorsorgelücke |
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1. Die errechnete Altersrente
(AHV + BVG-Rente obligatorischer Anteil) bezieht sich auf
allein stehende Personen im Pensionierungs-alter 65 Jahre. Der angezeigte
Betrag für die BVG-Rente ( obligato-rischer Anteil) entspricht einem Umwandlungssatz
von 6.8%, der z.Zt zur Diskussion steht. Bis Ende 2008 bzw. 2009 kamen
Umwandlungs-sätze von 7.1% bzw. 7.05% für den obligatorischen Anteil
zur Anwendung kam. Ab 2009 sind die AHV-Renten höher und die BVG-Renten
tiefer. Das prognostizierte Altersguthabens hängt auch vom Satz der
Mindestverzinsung ab. Dieser Satz beträgt 2009 nur noch 2%pa, d.h. bei
Anwendung dieses Satzes wird das prognostizierte Altersguthaben tiefer
ausfallen. |
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AHV/IV Rententabelle (Rentenskala 44) 2009 |
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Deshalb wird dringend empfohlen die Zusatzinformationen und
Bemerkungen zum Resultat der Rentenberechnung anzufordern und zu lesen.
Darum
starten Sie den Rentenrechner bitte nochmals und geben Sie uns, wenn dazu aufgefordert, Ihren Namen und E_Mail Adresse
bekannt, damit wir Ihnen die wichtigen Unterlagen zur Beurteilung des
Ergebnisses und Pensionsplanung an Ihre E_Mail Adresse
schicken können. Vielen Dank. Weiter zum
Rentenrechner
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AHV / IV Infoblatt -
Merkblatt 3.01 - Altersrenten AHV |
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2. Auch nicht
berücksichtigt in der BVG-Rente ist der Anteil aus dem
überobligatorischen Altersguthaben, der sehr unterschiedlich ist und dem
Pensionskassenausweis entnommen werden kann. |
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So lesen Sie
einen Pensions-kassenausweis |
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3. Die Altersrente für Ehepaare kann mit dem gleichen Programm für jeden
Partner berechnet
werden. Allerdings ist bei der AHV-Rente zu berücksichtigen, dass die max.
Ehepaarrente 150% einer Einzelrente beträgt. |
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Vorsorgeplanung am Beispiel
von Marcel
Bühler |
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4.
Die ermittelte Vorsorgelücke zum Einkommen ist die Differenz zwischen dem
heutigen Einkommen und der zukünftigen Altersrente. Die Differenz sagt aus,
wie viel monatliches Einkommen im Ruhestand etwa fehlen würde. Lesen
Sie die
Vorsorgeplanung am Beispiel
von Marcel
Bühler |
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AHV / IV Infoblatt Merkblatt
3.06 - Aus- kunft über Renten |
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Weitere Kürzung von
Pensionskassenrenten
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Gemäss geltendem Recht wird der Umwandlungssatz von 7.1% / 7.05%
im Jahr 2008bzw. 2009 bis 2014 auf 6.8% gesenkt. Eine weitere Kürzung wurde
im Parlament im Dezember 2008 definitiv beschlossen. Danach sinkt der
Umwandlungssatz schneller auf 6.4%, sodass dieser Satz ab 2015 gelten wird.
Es sei denn, dass das von verschiedener Seite unterstützte Referendum gegen
die Kürzung angenommen wird.
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Rentenrechner |
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Sie können schon heute Ihre wahrscheinliche Rentenkürzung ermitteln, indem
Sie sowohl den Rentenrechner 2008 als auch den Rentenrechner 2009 betätigen.
Die Differenz der BVG-Renten aus den beiden Rentenrechnern wird aus heutiger
Sicht die Kürzung sein. |
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Rentenrechner 2015 |
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3. Säule - die private
Altersvorsorge |
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Haben Sie gewusst, dass nur 51%
der Berufstätigen die 3. Säule zur privaten Altersvorsorge nutzen? Und nur
44% kennen die Höhe ihres Alterseinkommens. Und Sie? |
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Aktuell Vorsorge 2010 |
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Die 3. Säule als private
Altersvorsorge gibt die Sicherheit im Alter den gewohnten Lebensstandard
weiterzuführen. Schon beim Eintritt ins Berufsleben sollte daher die
Vorsorgeform der 3. Säule genutzt werden. Der Staat unterstützt die private
Altersvorsorge in der 3.Säule |
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Säule 3a Steuern sparen max Abzug
CHF 6'566.- |
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Nehmen Sie sich einen Moment
Zeit, um die für Sie optimale Lösung entsprechend Ihrer Wünsche und Ziele zu
finden. |
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