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Informationen

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BJ CONSULTING     Tel: 043 843 5663 Copyright © 2010          Alle Rechte vorbehalten

 

 

 Aktuelles in der 3. Säule

     
 
 
  Aktuelles der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV Kreisschreiben No 18 vom 17. Juli 2008 - 11 Seiten - Säule 3a   für weitere Informationen:
 
  • Vielzahl von Konten - jeder kann mehrere Konten oder Policen der Säule 3a führen. Jedes Konto oder Police kann aufgelöst werden und steuerneutral vollständig auf ein anderes Säule 3a-Konto der gleichen Person übertragen werden. Ein Wechsel der Bank oder Versicherung ist jederzeit möglich.
   
 
  • Erwerbstätige AHV-Rentner: seit dem 01. Januar 2008 ist es nach dem AHV-Alter noch erwerbstätigen Frauen bis 69 und Männern bis 70 Jahren erlaubt, die Säule 3a zu nutzen. ies gilt auch, wenn das Einkommen unterhalb des Rentner AHV-Freibetrags von CHF 16'800.- liegt.
   
 
  • Auflösung / Vorbezug: Weiterhin kann Kapital aus Vorsorge-konten und Policen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen  und vollständig aufgelöst werden. Allerdings kann die Auflösung mehrerer Konten und Policen gestaffelt vorgenommen werden. Vorbezüge sind möglich, Einzelheiten sind unter weitere Informationen abrufbar.
   
       
 
 
  Vorsorgeplanung - wie am besten? Renditevergleich   für weitere Informationen:
  zwischen Bundesobligationen und Kapital-Lebensversicherungen sowie Garantiefonds, letztere verbinden Sicherheit (Kapitalschutz) und Rendite in einem Produkt    
  Ein Renditevergleich zeigt klar die Vorteile einer Lebensversicherung mit Einmaleinlage - freie Vorsorge / Säule 3b in der heutigen Zeit. Die Nachteile der Vergangenheit sind weitgehend eliminiert    
  Die Volatilität bzw. Risiko einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit Garantie und Kapitalschutz ist aktuell etwa vergleichbar mit denen einer Obligation. Warum?    
 
 
  Partnerschaftsgesetz - Begünstigung in der 3. Säule   für weitere Informationen:
  Das Partnerschaftsgesetz (PartG) per 01. Januar 2007 in Kraft gesetzt, hat auch Auswirkungen auf die gebundene Vorsorge - Säule 3a. So ist unter anderem die Begünstigungsordnung der BVV3 angepasst worden und neu die Zustimmung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners bei Geltendmachung bestimmter Barauszahlungsgründe nötig.      
      Quelle: 17.03.2007 -Schäubli & Hanselmann
 
 
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  Todesfallversicherung - "Eine Risikolebensversicherung ist unverzichtbar zum Schutz Ihrer Familie"   Quelle: 23.04.2007 -Schäubli & Hanselmann
 

  

   
 
 
  3. Säule - Private Altersvorsorge - Uebersicht     
  3. Säule - Uebersicht  
     
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  Zuletzt geändert am: 10. August 2010