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   Risikolebensversicherung - Sicherheit für Partnerschaft   
Keine CHF 100.- monatlich sind notwendig....

"Eine Risikolebensversicherung ist unverzichtbar zum Schutze Ihrer Lebenspartnerin bzw. Partners" - in jeder Lebensphase und zur Sicherheit im Alter

       
  Todesfallschutz - Schnell und mit wenigen Angaben!    
 
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  Ihre persönliche Offerte:
 
  • z.B: Konkubinat - Mann Eintrittsalter 30 Jahre, Frau 25 Jahre, Laufzeit 35 Jahre, Austrittsalter 65 bzw. 60 Jahre, Nichtraucher, Erwerbsstatus-unselbständig,
  • Leistung infolge Krankheit oder Unfall: CHF 250'000.- / Kapitalzahlung bei Tod einer Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen
  • Jahresprämie pro Jahr CHF 1'150.10 abzüglich Bonusprämie d.h. bei Abschluss bzw. im ersten Jahr CHF 1'059.00 bzw. CHF 88.25 monatlich oder CHF 44.12  monatlich für jeden Partner. Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ab 361. Tag.
  • Spezielle Konditionen für Nichtraucher, in Sekundenschnelle können Sie feststellen, ob Ihr Gewicht im grünen Bereich liegt. Testen Sie Ihr Body Mass Index, auf Sie warten die niedrigsten Prämien garantiert. Es wartet eine nochmalige Reduktion Ihrer Prämie von 20% auf Sie. Machen Sie sich gegenseitig glücklich.
   
     
 
 

Sind Sie Nichtraucher und leben Sie gesund?

  Schützen Sie Ihre Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung auf ein oder zwei Leben, und zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im gewohnten Lebensstandard hinnehmen.    Berechnen Sie Ihren BMI (Body Mass Index) und Sie zahlen weniger Prämie, garantiert !!
  Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind in der Regel nicht wasserdicht. Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes betragen.   Als Nichtraucher können Sie mit 60% Gewissheit von den weiter reduzierten Prämien profitieren. Testen Sie Ihren BMI jetzt.
  Entsprechend dem zeitlichen Vorsorgeschutz empfiehlt sich eine Risikoversicherung mit konstanter  Todesfallsumme.  
 
 
 
  • Was Sie sonst noch wissen sollten: Im Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die Erben klagen.
  • Ein Erbvertrag bietet zwar mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
   
  • Was Sie nicht machen sollten: Zum Schutze Ihres Partners bzw. Partnerin eine Lebensversicherung in der gebundenen Vorsorge - Säule 3a abschliessen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber als Begünstigte den Ehepartner an. Fehlt ein Ehepartner geht das Kapital an die Nachkommen, z.B. Kinder aus erster Ehe. Es gibt noch weitere Bestimmungen, die aber in Bezug auf Begünstigung des Partners(in) eher wacklig sind.
 
   
  Deshalb steht fest: "Eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner(in) ist unverzichtbar". Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Als Todesfallsumme wird das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens empfohlen.    
 
 
  Ihre Vorteile auf einen Blick:    
 
  • Absicherung nahe stehender Personen mit bescheidenem finanziellen Aufwand
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen 
  • Garantiertes Todesfallkapital
  • Einschluss Erwerbsunfähigkeitsrente und Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
  • Begünstigungsprivileg
  • Tiefere Prämien für Nichtraucher
  Quelle: 03.06.2008 -Schäubli & Hanselmann /   BJ CONSULTING
 
 
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