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Risikolebensversicherung -
Sicherheit für Lebenspartnerin
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Keine CHF 100.- monatlich sind
notwendig....
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"Eine
Risikolebensversicherung ist unverzichtbar zum Schutze Ihrer Lebenspartnerin bzw.
Partners" - in jeder Lebensphase und zur Sicherheit im Alter |
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Todesfallschutz - Schnell und mit
wenigen Angaben! |
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- Mit wenigen
Angaben erhalten Sie eine Schnellofferte per E_Mail
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Ihre persönliche Offerte: |
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- z.B: Konkubinat - Mann Eintrittsalter 30
Jahre, Frau 25 Jahre, Laufzeit 35 Jahre, Austrittsalter 65 bzw. 60 Jahre,
Nichtraucher, Erwerbsstatus-unselbständig,
- Leistung infolge Krankheit oder Unfall:
CHF 250'000.- / Kapitalzahlung bei Tod einer Person oder bei
gleichzeitigem Tod beider Personen
- Jahresprämie pro
Jahr CHF 1'150.10 abzüglich Bonusprämie d.h. bei Abschluss bzw. im ersten
Jahr CHF 1'059.00 bzw. CHF 88.25 monatlich oder CHF 44.12 monatlich für
jeden Partner. Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit
oder Unfall ab 361. Tag.
- Spezielle Konditionen für Nichtraucher,
in Sekundenschnelle können Sie feststellen, ob Ihr Gewicht im grünen
Bereich liegt. Testen Sie Ihr Body Mass Index,
auf Sie warten die niedrigsten Prämien garantiert. Es wartet
eine nochmalige Reduktion Ihrer Prämie von 20% auf Sie. Machen
Sie sich gegenseitig glücklich.
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Sind Sie
Nichtraucher und leben Sie gesund? |
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Schützen Sie Ihre Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten
im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung auf ein oder zwei Leben, und
zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im
Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im
gewohnten Lebensstandard hinnehmen. |
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Berechnen
Sie Ihren BMI (Body Mass Index) und Sie zahlen weniger Prämie, garantiert !! |
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Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod
keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind
in der Regel nicht wasserdicht. Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern
im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes
betragen.
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Als
Nichtraucher können Sie mit 60% Gewissheit von den weiter reduzierten
Prämien profitieren. Testen Sie Ihren BMI jetzt. |
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Entsprechend dem zeitlichen Vorsorgeschutz empfiehlt sich eine
Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme. |
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Was Sie sonst noch wissen sollten: Im
Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann
allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die
Erben klagen.
- Ein Erbvertrag bietet zwar mehr
Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des
Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag
verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn
alle Vertragsparteien einverstanden sind.
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- Was Sie nicht machen sollten: Zum
Schutze Ihres Partners bzw. Partnerin eine Lebensversicherung in der
gebundenen Vorsorge - Säule 3a abschliessen. Grundsätzlich sieht der
Gesetzgeber als Begünstigte den Ehepartner an. Fehlt ein Ehepartner geht
das Kapital an die Nachkommen, z.B. Kinder aus erster Ehe. Es gibt noch
weitere Bestimmungen, die aber in Bezug auf Begünstigung des Partners(in)
eher wacklig sind.
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Deshalb steht
fest: "Eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner(in) ist unverzichtbar". Sie wird
gezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Als Todesfallsumme wird das Drei- bis
Fünffache des Jahreseinkommens empfohlen. |
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Ihre Vorteile auf einen Blick: |
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- Absicherung nahe
stehender Personen mit bescheidenem finanziellen Aufwand
- Absicherung finanzieller
Verpflichtungen
- Garantiertes Todesfallkapital
- Einschluss Erwerbsunfähigkeitsrente
und Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
- Begünstigungsprivileg
- Tiefere Prämien für Nichtraucher
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Quelle: 03.06.2008 -Schäubli &
Hanselmann / BJ CONSULTING |
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