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Merkmale der Säule 3a
und Säule 3b und die steuerliche Behandlung |
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3. Säule |
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Gebunden - Säule 3a |
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Frei - Säule 3b |
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.....auf einen Blick |
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Vorsorgen und jetzt Steuern sparen |
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Vorsorgen und bei Kapitalauszahlung
keine Steuern zahlen |
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Produkte |
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Vorsorgekonto mit oder ohne
Fondsportfolio, Lebensversicherungen (klassische oder fondsgebundene) |
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Lebensversicherungen (klassische oder
fondsgebundene) Anlagefonds/
Fondsportfolio, |
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Fonds-Portfolio |
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Die Anlage der Gelder hat sich an strenge
gesetzliche Richtlinien zu halten. Innerhalb dieser Vorschriften stehen
verschiedene aktiv verwaltete Portfolios zur Verfügung. Der max.
Aktienanteil ist auf 50% des einzelnen Fonds und des Portfoliomixes
limitiert. Die einmal getroffene Wahl kann geändert werden, aber ein
Austritt aus der gebundenen Vorsorge ist nur beschränkt möglich.
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Wie der Name bereits sagt, kann die Anlage
der Gelder freier gestaltet werden. So können Sie entweder eine individuelle
Zusammenstellung Ihrer Fonds vornehmen, oder Sie entscheiden sich
vorzugsweise auf ein empfohlenes aktiv gemanagtes Fonds-Portfolio
entsprechend Ihrer Risikotoleranz. Während der Laufzeit können Sie
individuell die Fonds bzw. Strategie ändern. |
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Vorteile |
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Der Staat unterstützt die Säule 3a mit
attraktiven Steuerersparnissen. In den meisten Fällen lohnt es sich,
die max. abzugsberechtigten Beträge auszuschöpfen. Steuern sparen steht zunächst im
Vordergrund, langfristig verbessern Sie Ihren gewohnten Lebensstandard.
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Soweit der Versicherungsvertrag mindestens
10 Jahre dauert, sind die Leistungen bei Auszahlung von der Einkommensteuer
befreit. Im Fall einer Einmaleinlage darf der Versicherungsnehmer bei Beginn
nicht älter als 66 Jahre sein und muss nach Ablauf der Versicherung das 60.
Lebensjahr vollendet haben. |
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Kapitalauszahlung |
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in der Regel frühestens 5 Jahre vor Erreichung des
AHV-Alters. Vorzeitige Bezüge sind in ausserordentlichen Fällen möglich, u.a.
bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Auswanderung, Einkauf in 2.
Säule Vorsorgeeinrichtung |
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Einzahlungen - Arbeitnehmer |
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Steuerabzug steht Arbeitnehmern mit AHV
pflichtigem Einkommen offen bis max. CHF 6'566.- jährlich, bei
Versicherungspolicen min CHF 2'000.- |
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keine Einschränkungen, bei
Versicherungspolicen min. Prämien ab CHF 2'000.- pro Jahr,
Einmaleinlage ab CHF 20'000.- |
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Einzahlungen -
selbständig Erwerbende ohne berufliche
Vorsorge |
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bis 20% des AHV-Einkommens, max CHF 32'832.-,
gleichzeitig max. Steuerabzug pro Jahr |
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keine Einschränkungen, Prämienzahlung ab CHF 2'000.- pro Jahr,
Einmaleinlage ab CHF 20'000.- |
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Begünstigung |
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nach Erbrecht - gesetzliche Vorgaben |
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frei wählbar unter Beachtung von
Pflichtteilen |
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Belehnung |
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möglich zur Finanzierung von
selbstbewohntem Wohneigentum |
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jederzeit möglich, wenn Rückkaufswert
bei Policen vorhanden ist |
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Besteuerung bei
Auszahlung |
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separat zum übrigem Einkommen, die
Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert. |
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steuerfrei, bei Einmaleinlage ist ein
vollendetes Alter von 60 Jahren
Voraussetzung steuerfrei, vorausgesetzt
fondsgebundene Lebensversicherung
hat eine Laufzeit von min. 10 Jahren und wird durch Prämien finanziert. |
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Kapitalerträge |
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Erträge u.a. Zinsen, Dividenden und Boni sind von der Einkommenssteuer
und Vermögenssteuer befreit. |
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Erträge u.a. Zinsen und Dividenden sind von der Einkommenssteuer
befreit. Bei Policen unterliegt der Rückkaufswert der Vermögenssteuer |
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Erwerbsunfähigkeit |
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frei wählbare Versicherung für
eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall |
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Prämienbefreiung |
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Bei Erwerbsunfähigkeit infolge
Krankheit oder Unfall |
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Todesfallleistung |
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garantiertes Todesfallkapital,
unabhängig von der Entwicklung der Anlage |
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Anspruchsschutz |
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Schutz des
Versicherungsanspruchs vor Pfändung oder Einbezug in Konkurs, sofern
Ehepartner oder Kinder begünstigt sind. |
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