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3. Säule - die private Altersvorsorge

 

Vorsorge und Steuern sparen

  Haben Sie gewusst, dass nur 51% der Berufstätigen die 3. Säule zur privaten Altersvorsorge nutzen? Und nur 44% kennen die Höhe ihres Alterseinkommens. Und Sie?   3.Säule - Private Vorsorge - Sicherheit im Alter - Ihre möglichen Ziele:  
aufs Alter vorsorgen, Angehörige schützen, und jedes Jahr Steuern sparen
     

  3. Säule - Private Vorsorge - Sicherheit im Alter - Ihre möglichen Ziele: auf's Alter vorsorgen und Angehörige schützen, und jedes Jahr Steuern sparen    
    3a-Konto  mehr Rendite bringt mehr Kapital bei Auszahlung
 

 
  Hier können Sie Ihr zukünftiges  Renteneinkommen (AHV + BVG-Rente obligatorischer Anteil) berechnen und eine eventuell bestehende Vorsorgelücke ermitteln  

     
      Sind Sie 50plus? Dann statt Kassenobli-gationen jetzt in Einmaleinlage investieren. 2.1% steuerfreie Rendite, garantierter Kapitalschutz und Familienvorsorgeschutz 
 

Säule 3a - gebundene Vorsorge und Säule 3b - freie Vorsorge auf einen Blick

 
     

  

 
 

Merkmale der Säule 3a und Säule 3b und die steuerliche Behandlung

           
 

3. Säule

 

Gebunden - Säule 3a

 

Frei - Säule 3b

  .....auf einen Blick   Vorsorgen  und jetzt Steuern sparen   Vorsorgen  und bei Kapitalauszahlung keine Steuern zahlen
 
 
 
  Produkte   Vorsorgekonto mit oder ohne Fondsportfolio, Lebensversicherungen (klassische oder fondsgebundene)   Lebensversicherungen (klassische oder fondsgebundene) Anlagefonds/ Fondsportfolio,
 
 
 
  Fonds-Portfolio   Die Anlage der Gelder hat sich an strenge gesetzliche Richtlinien zu halten. Innerhalb dieser Vorschriften stehen verschiedene aktiv verwaltete Portfolios zur Verfügung. Der max. Aktienanteil ist auf 50% des einzelnen Fonds und des Portfoliomixes limitiert. Die einmal getroffene Wahl kann geändert werden, aber ein Austritt aus der gebundenen Vorsorge ist nur beschränkt möglich.     Wie der Name bereits sagt, kann die Anlage der Gelder freier gestaltet werden. So können Sie entweder eine individuelle Zusammenstellung Ihrer Fonds vornehmen, oder Sie entscheiden sich vorzugsweise auf ein empfohlenes aktiv gemanagtes Fonds-Portfolio entsprechend Ihrer Risikotoleranz. Während der Laufzeit können Sie individuell die Fonds bzw. Strategie ändern.
 
 
 
  Vorteile   Der Staat unterstützt die Säule 3a mit attraktiven Steuerersparnissen. In den meisten Fällen lohnt es sich, die max. abzugsberechtigten Beträge auszuschöpfen. Steuern sparen steht zunächst im Vordergrund, langfristig verbessern Sie Ihren gewohnten Lebensstandard.   Soweit der Versicherungsvertrag mindestens 10 Jahre dauert, sind die Leistungen bei Auszahlung von der Einkommensteuer befreit. Im Fall einer Einmaleinlage darf der Versicherungsnehmer bei Beginn nicht älter als 66 Jahre sein und muss nach Ablauf der Versicherung das 60. Lebensjahr vollendet haben.
 
 
 
  Kapitalauszahlung    in der Regel frühestens 5 Jahre vor Erreichung des AHV-Alters. Vorzeitige Bezüge sind in ausserordentlichen Fällen möglich, u.a. bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Auswanderung, Einkauf in 2. Säule Vorsorgeeinrichtung    
 
 
 
  Einzahlungen -  Arbeitnehmer   Steuerabzug steht Arbeitnehmern mit AHV pflichtigem Einkommen offen bis max. CHF 6'566.- jährlich,  bei Versicherungspolicen min CHF 2'000.-   keine Einschränkungen, bei Versicherungspolicen min. Prämien ab CHF 2'000.- pro Jahr, Einmaleinlage ab CHF 20'000.-
 
 
 
  Einzahlungen -   selbständig Erwerbende ohne berufliche Vorsorge   bis 20% des AHV-Einkommens, max CHF 32'832.-, gleichzeitig max. Steuerabzug pro Jahr   keine Einschränkungen, Prämienzahlung ab CHF 2'000.- pro Jahr, Einmaleinlage ab CHF 20'000.-
 
 
 
  Begünstigung   nach Erbrecht - gesetzliche Vorgaben   frei wählbar unter Beachtung von Pflichtteilen
 
 
 
  Belehnung   möglich zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum   jederzeit möglich, wenn Rückkaufswert bei Policen vorhanden ist
 
 
 
  Besteuerung bei Auszahlung   separat zum übrigem Einkommen, die Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert.   steuerfrei, bei Einmaleinlage ist ein vollendetes  Alter von 60 Jahren Voraussetzung

steuerfrei, vorausgesetzt fondsgebundene Lebensversicherung hat eine Laufzeit von min. 10 Jahren und wird durch Prämien finanziert.

 
 
 
  Kapitalerträge   Erträge u.a. Zinsen, Dividenden und Boni sind von der Einkommenssteuer und Vermögenssteuer befreit.   Erträge u.a. Zinsen und Dividenden sind von der Einkommenssteuer befreit. Bei Policen unterliegt der Rückkaufswert der Vermögenssteuer
 
 
 
  Erwerbsunfähigkeit   frei wählbare Versicherung für eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
 
 
  Prämienbefreiung   Bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
 
 
  Todesfallleistung   garantiertes Todesfallkapital, unabhängig von der Entwicklung der Anlage
 
 
  Anspruchsschutz   Schutz des Versicherungsanspruchs vor Pfändung oder Einbezug in Konkurs, sofern Ehepartner oder Kinder begünstigt sind.

 
 

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