• BJ CONSULTING Sicherheit im Alter
  • Registrierter Vermittler - Eidgenössische Finanzmarktaufsicht - FINMA
  • Registernummer: 10592

  • AHV - Mein Kontoauszug
  • Wir ermitteln gerne für sie die Ausgleichskasse und beantragen den IK-Kontoauszug als Basis für ihre AHV Rente. Bitte geben sie uns folgende Daten an:
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AHV Altersrente - häufige Fragen:

Pensionierung planen

  • ...für Personen ab 50 plus. Habe ich genügend Kapital im Alter?  Vorsorgerechner

  •  aktuelles Beispiel Pensions-planung: Frau Brigitte und Georg Huber, die nächsten Schritte.

<AHV/IV Vollrenten - Rententabelle Skala 44 - Download>


AHV - staatliche Rente - 1.Säule

wie hoch wird meine AHV Rente - was Sie interessiert

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV - Merkblatt 5.01

  • Eine effektive definitive Berechnung der AHV-Rente erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse und ist erst kurz vor der Pensionierung möglich. Welche Ausgleichskasse für Sie zuständig ist, erfahen Sie, wenn Sie uns nebenstehende Daten angeben. Weitere Infos, eine Wegleitung sowie einen Antrag zur "AHV Rente Beantragung" schicken wir Ihnen gerne zu.
  • Jede Person hat einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Rente. Ein Info-Blatt der AHV gibt detaillierte Informationen über die Rentenvorausberechnung - download .pdf-file  Info-Blatt 3.06, sowie zu Rentenvorbezug oder Rentenaufschub - Infoblatt 3.04 "Flexibles Rentenalter"
  • einen Antrag für eine Rentenvorausberechnung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse, bzw. wir schicken Ihnen letzteren gerne zu. Eine Rentenvorausberechnung unter 40 Jahren ist wenig sinnvoll. Immerhin können Sie mit einer Vorsorgeanalyse Ihr zukünftiges Renteneinkommen aus heutiger Sicht berechnen.  Vorsorgeplanung 
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  • Grundlagen für die  AHV Rente sind die persönlichen Verhältnisse. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre, dem durchschnittlichem Einkommen, Beiträge, Erziehungsgutschriften und anderen Komponenten. 
  • Eine Vollrente ab 01. Jan 2021 (maximale AHV Rente von CHF 28'680.-) erhält, wer eine volle Beitragsdauer (44 Jahre) aufweist und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 86'040,- pro Jahr erzielt hat.
  • Bei Ehepaaren wird das jeweilige Einzel-Einkommen bei Erreichen des Pensionierungsalters aufgeteilt. (Splitting) Jeder Ehepartner erhält die Hälfte des Einkommens des anderen gutgeschrieben. Erziehungsgutschriften werden für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren gewährt und ebenfalls hälftig gutgeschrieben.
  • Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150% der Maximalrente betragen. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt.
  • Partnerschaftsgesetz: Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist gleichgestellt: die eingetragene Partnerschaft einer Ehe, die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft - sprich Scheidung und der Tod der eingetragenden Partnerin / Partner - sprich Verwitwung

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV - Infoblatt 5.01

  • Wo Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken, können Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Rente beantragt werden. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Infos als download .pdf-file   



  • Denken Sie daran: "Es ist nie zu früh, an später zu denken"